Rechtschaffen Kolumne
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Struktur durch Zeiterfassung: Das Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Prof. Christian Solmecke ist Anwalt und gefragter Experte für Internet- und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR-Moderator.

Systematische Erfassung der Arbeitszeit

Spätestens seit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022 steht fest: Arbeitgebende müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Obwohl das finale Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung noch immer in der politischen Warteschleife steckt, ist die Dokumentationspflicht über das Arbeitsschutzgesetz bereits heute zwingendes Recht. Wer untätig bleibt, riskiert bei Kontrollen empfindliche Bußgelder.

Viele Unternehmen fürchten nun das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Das ist ein juristischer Irrtum. Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung schließen sich nicht aus. Arbeitgebende dürfen ihren Teams weiterhin die Freiheit lassen, ihren Arbeitstag selbst zu strukturieren. Die Bedingung ist lediglich, dass diese gelebte Struktur objektiv und verlässlich dokumentiert wird.

Die Art der Aufzeichnung ist aktuell noch nicht streng limitiert. Bis der Gesetzgeber zwingend eine digitale Lösung vorschreibt, sind auch einfachere Systeme zulässig, sofern sie Arbeitsbeginn, Ende und Pausen verlässlich abbilden. Eine klare Struktur bei der Dokumentation ist letztlich keine bürokratische Fessel. Sie schützt vielmehr vor unbezahlter Mehrarbeit und bildet die zwingende Voraussetzung, um flexible Arbeitswelten auch in Zukunft rechtssicher anbieten zu können.

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