EmpCo-Richtlinie
Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) verfolgt das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführender Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung zu schützen. Das Kernziel ist, vor irreführenden „grünen“ Versprechen geschützt zu werden – insbesondere vor pauschalen, nicht nachprüfbaren Claims. Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) hat hierzu informiert. Alle Details finden Sie im folgenden Artikel.
Inhalte der Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie unterscheidet zwei zentrale Kategorien: Allgemeine und spezifische Umweltaussagen.
Allgemeine Umweltaussagen
Unter allgemeinen Umweltaussagen werden pauschale Aussagen, die eine positive Umweltwirkung suggerieren, ohne konkret zu erklären, worin diese besteht, verstanden.
Solche pauschalen Begriffe sind ab 27.09.2026 grundsätzlich unzulässig, wenn Sie die dahinterstehende Umweltleistung nicht konkret nachweisen und sie nicht auf einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung“ (z.B. Blauer Engel) beruhen.
Spezifische Umweltaussagen
Spezifische Umweltaussagen, sind Aussagen, die die Umweltwirkung konkret und nachvollziehbar beschreiben, und sind weiterhin zulässig. Die Informationen müssen im selben Medium direkt bei der Aussage stehen. Ein bloßer QR-Code oder Link reicht nicht aus. Die Angaben müssen zudem korrekt, belegbar und nicht irreführend sein.
Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Unternehmen und Verbraucher?
Die Regeln betreffen sowohl die eigene Unternehmenskommunikation als auch alle Druckprodukte, die später gegenüber Verbraucherrinnen und Verbrauchern eingesetzt werden. Auch wenn ein Unternehmen hauptsächlich im B2B-Geschäft tätig ist, ist es betroffen, sobald die Druckprodukte z.B. im Endkundenmarkt landen. Viele Printprodukte haben lange Laufzeiten, d.h. was heute produziert wird, kann 2026/2027 noch im Umlauf sein.
„Klimaneutralität“ und dessen Kompensation
Ein besonders sensibler Teil der EmpCo-Umsetzung betrifft Claims rund um Klimaneutralität und CO₂-Kompensation. Produktbezogene Aussagen, die allein auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen basieren, werden als unzulässige Geschäftspraxis eingestuft.
Solche Claims vermitteln den Eindruck, dass Produkt oder Produktion an sich keine oder nur geringe Auswirkungen auf das Klima haben, was bei reiner Kompensation nicht zutrifft.
Klimainitiative bei Schaffrath
Viele Klimainitiativen im Markt basierten bislang darauf, dass Unternehmen ihre produktbezogenen Emissionen berechnen, kompensieren und anschließend mit Begriffen wie „Druckprodukt CO₂-kompensiert“ werben konnten. Logos oder Branchenlabels, die siegelartig eine „CO₂ kompensierte Produktion“ signalisieren, können als unzulässige Nachhaltigkeitssiegel gewertet werden, wenn kein EmpCo-konformes Zertifizierungssystem dahintersteht.
Daher werden wir künftig konsequent auf die Verwendung der bisherigen Logos verzichten und stattdessen die vom Verband bereitgestellten Textbausteine zur Verfügung stellen.
Wir orientieren uns damit eng an den Empfehlungen des Bundesverbands Druck und Medien (BVDM) sowie der Klimainitiative der Verbände, in denen empfohlen wird, „Klimaneutral“ und Kompensationsaussagen auf Produkten am besten zu entfernen und im Unternehmenskontext zu spezifizieren und zu belegen.
Dabei ist es wichtig Aussagen möglichst konkret und nachvollziehbar zu formulieren. Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-kompensiert“ oder ähnliche Begriffe sollten künftig nicht mehr verwendet werden, wenn sie ausschließlich auf der Kompensation von Emissionen beruhen.
Welche Alternativen gibt es zur bisherigen Kompensation von Druckprodukten?
Nachhaltigkeit verschwindet nicht, sie muss nur anders kommuniziert werden. Nutzen Sie anerkannte Umweltlabel. Schaffrath verfügt bereits über eine Auswahl an Zertifizierungen und Umweltstandards, wie z.B. den Blauen Engel, das EU-Ecolabel oder den Einsatz zertifizierter Papiere (FSC®/PEFC). Eine Investition in Klimaschutzprojekte ist nach wie vor eine gute Sache, vor allem wenn die Projekte auf echte Emissionsreduzierung bzw. -vermeidung abzielen. Ihr Engagement können Sie auf Unternehmensebene spezifisch kommunizieren und belegen.
Unsere Handlungsempfehlung für die EmpCo-Richtlinie
Überprüfen Sie konsequent alle Medien mit Umweltbezug:
- Magazine, Broschüren, Kataloge
- Verpackungen, Mailings, Beilagen
- Websites, Landingpages, Newsletter
- Social-Media-Posts und Präsentationen
Streichen Sie pauschale Begriffe oder ersetzen Sie sie durch spezifische, messbare Aussagen. Entfernen Sie kompensationsbasierte „klimaneutral“-Logos und Claims. Nutzen Sie stattdessen: anerkannte Labels (Blauer Engel, EU-Ecolabel, FSC etc.) und klare, sachliche Formulierungen zu Energie, Material, Prozessen.
Wir lassen Sie mit diesen Änderungen nicht allein. Wir unterstützen Sie bei der strategischen Nutzung von Umweltlabels (Blauer Engel, EU-Ecolabel, FSC, PEFC) und halten Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden.
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Weiterführende Informationen:
Bundesverband Druck und Medien e.V.



