Nach monatelanger Unsicherheit gibt es endlich Entspannung: In den Trilog-Verhandlungen haben EU-Parlament und Mitgliedstaaten eine politische Einigung zur EUDR erzielt.
Kurz gefasst heißt das:
- Der Pflichtbeginn wird auf Ende 2026 verschoben.
- Die zentralen Pflichten wurden deutlich entschlackt und die Praktikabilität rückt in den Fokus.
- Druckerzeugnisse aus dem HS-Code 49 (wie z.B. Bücher, Zeitschriften und Zeitungen) wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.
Die Einigung ist auch ein Erfolg beharrlicher Verbandsarbeit und praktischer Argumente aus Betrieben.
Für Kunden von Druckereien bedeutet das, dass kurzfristig keine Versorgungsengpässe aufgrund der EUDR zu erwarten sind, langfristig dürfen sie aber mehr Transparenz zur Herkunft von Rohstoffen erwarten.
Weitere Anpassungen in den Regelungen der Entwaldungsverordnung sowie die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Kommission sind abzuwarten. Außerdem sind detaillierte Umsetzungsregeln und Nachweisstandards weiter zu klären. Unternehmen sollten die Entwicklungen weiter beobachten und erste interne Vorbereitungen nicht komplett stoppen, besser vorsorglich prüfen als beim späteren Start unter Zeitdruck geraten.
Auch aufgrund der Revision sind einige Dinge noch unklar, über die wir uns als Druckdienstleister selbstverständlich stetig informieren. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich daher gerne bei ihren direkten Ansprechpartnern oder unter nachhaltigkeit(at)schaffrath.de.



