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Erbrecht im Familienunter nehmen: Tradition vs. Gleichberechtigung

Christian Solmecke ist Anwalt und gefragter Experte für Internet- und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR-Moderator. Er gibt uns einen kleinen Einblick in die Hintergründe und die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema flexible Arbeitswelt.

Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen

Wird ein Familienunternehmen nach dem bürgerlichen Recht vererbt, erbendie Kinder neben dem Ehepartner gemeinsam, unabhängig von der Funktion im Unternehmen. Dies kann die Einheitlichkeit der Unternehmensnachfolge gefährden. Wer etwas anderes möchte, muss zu Lebzeiten die Nachfolge regeln. Ein nicht abgestimmtes Testament ist aber oft der falsche Weg, wie folgende Praxiserfahrung zeigt:

In vielen Familienbetrieben haben die Gründer noch sehr traditionelle Vorstellungen, die mit der Gleichberechtigung kollidieren. In teilweise jahrzehntealten Testamenten steht dann, dass nur männliche Nachkommen oder ein »Stammhalter« das Unternehmen weiterführen sollen, die
Töchter gehen leer aus. Solche und andere diskriminierenden Regelungen sind aber erst einmal wirksam und nur in Ausnahme fällen sittenwidrig – etwa wenn weibliche Nachkommen nur miterben dürfen, wenn sie nicht heiraten.

Nachfolgeregelung frühzeitig abstimmen

Solch plötzliche Überraschungen können aber den Familienzusammenhalt und letztlich auch das Unternehmen gefährden. Wichtig ist es daher, noch zu Lebzeiten mit allen erbberechtigten Familienmitgliedern gemeinsam eine klare und ausgewogene Nachfolgeregelung abzustimmen. Etwa
über Erbverträge, eine Unternehmensübertragung, Gesellschaftsverträge oder die Einsetzung eines externen Geschäftsführers, der gegenüber der Familie als Inhaber oder als Gesellschafter verantwortlich ist. Externe Berater, Mediatoren oder Juristen können dabei helfen.

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