Christian Solmecke ist Anwalt und gefragter Experte für Internet- und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR-Moderator. Er gibt uns einen kleinen Einblick in die Hintergründe und die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema flexible Arbeitswelt.
Homeoffice: Kein gesetzlicher Anspruch – was Arbeitnehmer wissen müssen
Ein gesetzliches Recht auf Homeoffice besteht derzeit nicht. Arbeitgeber sind also nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitenden die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn entsprechende Regelungen ausdrücklich im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung getroffen wurden.
Die befristete Homeoffice-Pflicht während der Coronapandemie ist inzwischen ausgelaufen. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag sieht keinen dauerhaften Anspruch auf
Homeoffice vor. Unternehmen haben daher weiterhin die Freiheit, individuell zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Homeoffice anbieten möchten.
Wichtig ist jedoch, dass vertraglich zugesicherte Möglichkeiten zur Heimarbeit auch eingehalten werden müssen. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind dann nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Homeoffice: Arbeitszeiten, Datenschutz und Kosten – das müssen Sie wissen
Auch im Homeoffice gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Vorgaben. Dazu zählen insbesondere Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Datenschutz und Arbeitsschutz. Für deren Einhaltung bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, auch wenn die Arbeit nicht im Betrieb stattfindet. In der Regel müssen Arbeitgeber keine Kosten für Strom oder Möbel übernehmen. Die Kosten für notwendige Arbeitsmittel sind jedoch zu tragen. Es empfiehlt sich, die Rahmenbedingungen des Homeoffice klar zu regeln. Dazu gehören auch Fragen zur Erreichbarkeit, zur Rückkehr ins Büro und zum Umgang mit sensiblen Daten. Wer unsicher ist, welche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Homeoffice gelten, sollte rechtlichen Rat einholen.