Digitalagentur
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Zwitschernde Metadaten

Nur zehn Seiten umfasst das PDF-Dokument, aber die haben es in sich: Beatrice Perez, Mirco Musolesi und Gianluca Stringhini vom Alan Turing Institute und dem University College London haben analysiert, welche Daten Twitter über seine Nutzer sammelt. Die Ergebnisse der Studie „You are your Metadata: Identification and Obfuscation of Social Media Users using Metadata Information“ sind einigermaßen erschreckend – Twitter-Nutzer sind, selbst wenn sie größere Anstrengungen unternehmen, anonym zu bleiben, allein über ihre Metadaten eindeutig identifizierbar.

Dass Social-Media-User über die Inhalte ihrer Tweets, Facebook-Statusmeldungen, Instagram-Fotos oder -Videos ebenso wie über ihre Retweets, Verlinkungen oder Follower recht eindeutig zu identifizieren sind, ist keine große Neuigkeit und breit untersucht. Die Sorglosigkeit, mit der viele User persönliche Informationen über sich auf Social-Media-Profilen preisgeben, ist Datenschützern zu Recht ein Dorn im Auge.

Vielleicht kann die Studie der Londoner ein schärferes Bewusstsein dafür schaffen, dass wir im Netz niemals anonym sind – und was das für uns bedeutet. Immerhin zeigen die drei Autoren, „that through the application of a supervised learning algorithm, we are able to identify any user in a group of 10,000 with approximately 96.7% accuracy”. Twitter weiß, wann der User postet, von welchem Ort, welches Betriebssystem er benutzt – das Unternehmen weiß, wann du zu Hause bist, kennt dich und deine Interessen unabhängig von den Inhalten deiner Postings, nur aufgrund intelligent verknüpfter Metadaten. Informationen, die für Unternehmen überaus wertvoll sind.

Was Twitter-User mit den alarmierenden Fakten der Studie anfangen können? Zu massenhaften Profillöschungen haben die eklatanten Datenschutzlücken beispielsweise bei Facebook nicht geführt. Der Mensch ist bequem, seine Haltung „Es wird schon alles nicht so schlimm sein“ schwer zu ändern. Was helfen könnte, ist die im Mai in Kraft getretene DSGVO. Die untersagt Unternehmen die Erhebung von Daten, die nicht zwingend zum Funktionieren eines Services notwendig sind. Im Wortlaut: „Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein (‚Datenminimierung’).“

Foto: Markus Spiske/Unsplash