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Datenkraken

Wie das Handelsblatt berichtet, werden viele gängige Apps den Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht gerecht. So hätten von den 58 beliebtesten Messenger-, Shopping- und Sharing-Apps 41 Prozent „keine beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorgaben nur unzureichende Kontaktdaten.“ Kunden haben es also sehr schwer, mit den Anbietern dieser Apps in Kontakt zu treten, um beispielsweise Daten über sich löschen zu lassen.

Noch besorgniserregender: „31 Prozent der geprüften Apps erheben statische Gerätekennungen, die es erlauben, einen Nutzer zu identifizieren und über mehrere Apps zu verfolgen.“ Weitere Zahlen aus der Handelsblatt-Analyse finden sich hier.

Die DSGVO ist im Mai 2018 in Kraft getreten. Sie gibt Nutzern mehr Kontrolle darüber, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht, erleichtert ihnen den Zugang zu und das Löschen von über sie erhobene Informationen.

Foto: Samuel Zeller/Unsplash