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Kein Klarnamenzwang mehr bei Facebook

Kleines Urteil mit (möglicherweise) großer Wirkung für den Datenschutz: Wie die Wochenzeitung Die Zeit berichtet, haben deutsche Verbraucherschützer vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg gegen Facebook erzielt. Der Social-Media-Riese muss Teile seiner Nutzungs- und Datenschutzbedingungen ändern. Dazu gehört auch die Aufhebung des Zwangs zur Angabe des eigenen Klarnamens. Facebook hat mit Verweis auf anstehende Änderungen, die durch die EU-Datenschutzgrundverordnung entstehen, gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Foto: Kari Shea/Unsplash