Widerrufsbutton für Online-Verträge wird verpflichtend
Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton für Online-Verträge verpflichtend. Das bedeutet: Online-Shops und digitale Bestellprozesse müssen es Kundinnen und Kunden ermöglichen, einen Vertrag einfach per Klick zu widerrufen. Ziel der Regelung ist nicht nur die rechtliche Sicherheit, sondern auch ein besseres Einkaufserlebnis. Wer frühzeitig vorbereitet ist, kann sich vor Abmahnungen, Bußgeldern und unnötigen Rückabwicklungen schützen und gleichzeitig Vertrauen und Transparenz bei den Kunden aufbauen.
In diesem Artikel beleuchten wir, wer von der neuen Regelung betroffen ist, erklären die Funktionsweise des Widerrufsbuttons und geben Tipps aus Agentursicht.
Welche Unternehmen sind von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen?
Die Pflicht zur Einführung eines Widerrufsbuttons ergibt sich aus der EU-Richtlinie zur Stärkung des Verbraucherschutzes und gilt für alle Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen, unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform. Sowohl Online-Shops als auch digitale Bestellprozesse sind ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet, einen einfach bedienbaren Widerrufsbutton bereitzustellen. Dies betrifft insbesondere:
- Online-Shops
- Kundenportale
- Digitale Bestellformulare
Ausgenommen sind:
- Individuelle Web-to-print-Angebote, die nach Kundenvorgaben erstellt werden (z. B. personalisierte Druckprodukte)
- Reine B2B-Verträge.
- Offline-Bestellungen, z. B. telefonisch oder direkt im Geschäft.
Wenn Sie also Produkte oder Dienstleistungen online an Endkunden verkaufen, müssen Sie prüfen, ob Ihr Shop oder Ihre digitalen Bestellprozesse die neue Pflicht erfüllen.
Widerrufsbutton: Funktionsweise und Umsetzungstipps
Damit der Widerrufsbutton den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss er sichtbar, leicht zugänglich und klar vom restlichen Design abgehoben sein. Der Button selbst muss deutlich mit „Vertrag widerrufen“ beschriftet sein, sodass sofort ersichtlich ist, was passiert.
Der Gesetzgeber sieht zudem ein zweistufiges Verfahren inkl. anschließender automatischer Bestätigungsemail vor:
- Klick auf „Vertrag widerrufen“ – der Widerruf wird gestartet.
- Weiterleitung auf eine Bestätigungsseite, auf der der Kunde den Widerruf aktiv bestätigen muss.
Umsetzung und Praxis-Tipps aus Agentursicht
Um die Pflicht zum Widerrufsbutton fristgerecht umzusetzen, sollten Sie jetzt beginnen. Prüfen Sie zunächst, ob B2C-Onlineverträge angeboten werden, identifizieren Sie Bereiche für die Platzierung des Buttons und planen Sie die technische Umsetzung gemeinsam mit Ihrer Webagentur oder Ihrem Shop-Dienstleister.
Vor dem 19. Juni 2026 sollte der Widerrufsbutton implementiert werden, gut sichtbar und leicht bedienbar. Gleichzeitig kann die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail vorbereitet werden.
Ab Einführung der Pflicht muss der Widerrufsbutton während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein, den Widerruf einfach bestätigen, die Widerrufsbelehrung aktualisiert und ein klarer Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion auf Shop, Website und in den AGB vorhanden sein.
Rechtssicher, benutzerfreundlich und effizient – wir bringen Ihren Widerrufsbutton auf den Punkt
Als erfahrene Digitalagentur unterstützen wir Sie bei der technischen Integration, um eine nahtlose Einbindung in Ihre Website zu gewährleisten, übernehmen die UX-Optimierung für eine einfache und intuitive Bedienung Ihrer Nutzerinnen und Nutzer und kümmern uns um die automatisierten Bestätigungen, sodass eine fristgerechte Abwicklung ganz ohne zusätzlichen manuellen Aufwand möglich ist.
Mit uns wird Ihr Widerrufsbutton rechtssicher, benutzerfreundlich und zuverlässig umgesetzt.
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, wir melden uns bei Ihnen.



