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Gut verpackt und korrekt verwertet

Seit 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Hersteller und Händler, die ihre Produkte verpackt in Umlauf bringen, müssen sich bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren. Das gilt natürlich auch für Druckereien – ohne diese Registrierung dürfen sie ihre Produkte in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht mehr zum Verkauf anbieten. Es gilt das „Prinzip der erweiterten Produktverantwortung“: Jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, ist dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

Als kleine Erinnerungshilfe hat print.de – das Online-Portal des „Deutschen Druckers“ – noch einmal die sechs Schritte, die Druckereien einhalten sollten, zusammengefasst:

1. Anfallstellen sowie Anteile des Verpackungsmaterials überprüfen

2. Gesamtgewichte ermitteln

3. Bei der ZSVR registrieren

4. Systembetreiber vergleichen

5. Geplante Menge melden

6. Tatsächliche Menge melden

Bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz drohen im schlimmsten Falle Vertriebsverbote.

Foto: Bas Emmen/Unsplash