Zu sehen ist Christian Solmecke, der die Rechtskolumne schreibt
Recht
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Was sollten Unternehmen bei Nutzung der Clubhouse-App beachten?

Die Clubhouse-App hat in den vergangenen Wochen einen riesigen Hype ausgelöst. Einen Einblick in die Beantwortung gibt uns Christian Solmecke. Er ist Anwalt und gefragter Experte für Internet–und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR–Moderator und veröffentlicht juristische Themenbeiträge auf YouTube

Was bietet die Clubhouse-App?

User*innen können in Diskussionsräumen live diskutieren oder den Diskussionen wie einem Podcast lauschen. Gerade in Corona-Zeiten trifft die App einen Nerv. Sie ermöglicht Networking und spannenden geistigen Austausch für jeden ganz einfach digital von zu Hause aus. 

Worauf müssen Unternehmen bei Nutzung der Clubhouse-App achten?

Auch immer mehr Unternehmen werden auf Clubhouse aufmerksam. Bei der Nutzung der App müssen sie jedoch einiges beachten. 

Zum einen verbieten die Clubhouse-AGB die kommerzielle Nutzung der App. Außerdem könnten Unternehmen, die Clubhouse verwenden, leicht in Konflikt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geraten. Als Nutzer*in wird man nämlich aufgefordert, der App Zugriff auf das Adressbuch seines iPhones zu gewähren. Dadurch werden auch die Kontaktdaten von Adressbuchkontakten, die noch nicht bei Clubhouse angemeldet sind, ohne deren Einwilligung an den App-Betreiber übermittelt. Es kommt zu einer unberechtigten Datenverarbeitung. Für Aufregung unter Datenschützern sorgt außerdem die Tatsache, dass die Gespräche in den Diskussionsräumen bei Clubhouse temporär aufgezeichnet werden. 

Fazit zur Clubhouse-App

Clubhouse bietet ideale Möglichkeiten zum Netzwerken und angeregten Wissens und Meinungsaustausch. Wenn man die App als Unternehmer*in nutzt, sollte man sich allerdings auch der Risiken bewusst sein.