Strategie
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Neue Rechte für Nutzer, neue Pflichten für Unternehmen

Noch gar nicht in Kraft getreten, jetzt schon in aller Munde: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Die gestärkten Nutzerrechte sind wichtig, führen allerdings zu diversen Pflichten auf Unternehmensseite.

Am 25. Mai 2018 ist es so weit: die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) wird nach fast vierjährigen Diskussionen Wirklichkeit und ersetzt die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Die DSGVO wird Nutzern künftig mehr Kontrolle darüber geben, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht, erleichtert ihnen den Zugang zu über sie erhobene Informationen und etabliert unter anderem das „Recht auf Vergessenwerden“: Es soll in Zukunft wesentlich einfacher werden, Informationen über sich löschen zu lassen.

Damit sie die Datenschutz-Grundverordnung und damit die Rechte des Nutzers nicht verletzen, müssen sich Unternehmen auf diverse Änderungen einstellen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen ihnen immerhin Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent ihrer Jahresumsätze. Peter K. Albrecht, Digitalisierungsexperte bei der Scopar GmbH, gibt im „Klartext“-Newsletter von Xing fünf praktische Tipps, die der Verordnung ihren Schrecken nehmen sollen und dabei helfen, „eine Basis zu setzen, um im zweiten Schritt die DSGVO nachhaltig und vollständig zu erfüllen“: www.xing.com/news/klartext/diese-funf-tipps-nehmen-der-verordnung-ihren-schrecken-2177

Die komplette Datenschutz-Grundverordnung steht als Download-PDF und als übersichtliche Website zur Verfügung.