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Endlich Gleichbehandlung

Es ist so weit: Seit dem 18. Dezember 2019 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auch für elektronische Verlagserzeugnisse. Das ist nicht nur für E-Books interessant, die mit 19 Prozent bislang höher als ihre Printkollegen besteuert wurden, sondern unter anderem auch für E-Paper und Datenbanken. Wie das Branchenmedium Börsenblatt berichtet, setzt „die Regelung (…) die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, die die Möglichkeit der steuerlichen Gleichbehandlung gedruckter und digitaler Verlagserzeugnisse geschaffen hat.“

Die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent bedeutet für Unternehmer eine unmittelbare Gewinnsteigerung. „Hintergrund sind die Regelungen des Buchpreisbindungsgesetzes“, erklärt IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft: „Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG sind Bücher, für die die Preisbindung gilt, auch ‚Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandlungstypisch anzusehen sind.‘“

Hintergrund der bisherigen Ungleichbehandlung von gedruckten und elektronischen Büchern war laut netzpolitik.org „eine EU-Regelung, die digitalen Publikationen einen Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent aufbrummte“ und keine deutschen Sonderwege erlaubte. Das ist nun Geschichte. Ob die neue Regelung den Absatz von E-Books fördert, ist bislang noch nicht abzuschätzen.

Foto: James Tarbotton/Unsplash