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Diskriminierende Werbung

Die Marketingzeitschrift absatzwirtschaft nimmt die Beschwerdebilanz 2018 des Deutschen Werberats unter die Lupe. Mit besonderem Augenmerk auf eine der Hauptgründe, die zu einer Beanstandung von Werbemaßnahmen geführt haben: Geschlechterdiskriminierung. Sie steht, trotz rückläufiger Zahlen, wie schon im Vorjahr an der Spitze der eingereichten Beschwerden. „An zweiter Stelle der Beschwerdegründe standen Verstöße gegen ‚Ethische und moralische Mindestanforderungen’“, vermeldet Horizont, die Zahl der Beschwerden in den sozialen Netzwerken ist um 22 Prozent angestiegen.

Zur Beschwerdebilanz: „Die Selbstkontrolleinrichtung ist erste Anlaufstelle für Beschwerden aus der Bevölkerung und fungiert als Mittler zwischen Werbenden und Umworbenen. Die Bürger können sich an den Werberat wenden, wenn kommerzielle Kommunikation zwar rechtlich nicht zu beanstanden ist, aber aus anderen Gründen als unangemessen empfunden wird. Die Vorteile: Das Verfahren ist schnell, unkompliziert und für die Beschwerdeführer kostenfrei.“ (Deutscher Werberat)

Beispielhafte Fälle aus der Spruchpraxis 2018 hat der Deutsche Werberat hier veröffentlicht.

Foto: Gerd Altmann/Pixabay