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Umfassendes Produktionsspektrum im Druckbereich mit dem Schwerpunkt auf (Fach)Zeitschriften und Katalogen
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Wir beobachten intensiv die Druck- und Digitalszene. Nicht als Pflichtaufgabe, sondern weil uns Strategie-, Innovations- und Produktions-Themen rund um die Schwarze- und die Pixel-Kunst bei schaffrath medien schon immer faszinieren. Mit KNOW!S laden wir Sie - aber auch viele externe Experten ein - sich mit uns über wesentliche Themen auszutauschen und gemeinsam unsere Wissensbasis zu verbreitern, um immer wieder gute, wirtschaftliche und innovative Lösungen zu finden.
Das Magazin KNOW!S erscheint vier Mal im Jahr in gedruckter Form. Alle Inhalte finden Sie auch auf dem responsiven Portal knows-magazin.de, im Blätterkatalog oder als App. Einmal pro Woche – Mittwoch Abends – bieten wir online ein aktuelles Thema an.
Kommunikation ist Dialog. Vernetzen Sie sich mit uns und bleiben Sie über Facebook zeitnah informiert über die Anliegen, die uns bewegen. Und wenn Sie mögen, kommentieren oder zeigen Sie uns, was Ihnen gefällt. Wir sind offen für neue Inhalte oder Lösungen, die Sie spannend finden. Also, tauschen wir uns aus!
Ihnen fehlt noch die alles entscheidende Antwort auf die derzeit brennende Frage? Egal ob Technik, Konzeption oder Design: Greifen Sie zum Hörer oder füllen Sie die (noch) leeren sechs Kontakt-Felder aus. Wir kümmern uns umgehend darum. Geben Sie uns aber bitte noch eine Minute Zeit, Ihre Nachricht vorab zu prüfen. Aber dann hören Sie von uns. Versprochen!
L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien
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Handelsregistereintrag: HRA 1274
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Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
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Gerichtsstand Düsseldorf
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Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
§ 321 II BGB bleibt unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II ("Preise") nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
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1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
– bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
– im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit,
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch als „AGB“ bezeichnet) gelten ausschließlich für unsere vertraglich zugesagten Leistungen in den Geschäftsbereichen Webseitenerstellung, Online-Marketing, Software-Entwicklung, insbesondere Entwicklung von Applikationen für Smartphones und Tablet-Computer, Suchmaschinenoptimierung und -marketing, Entwicklung und Erstellung von Online-Shop-Lösungen und Erstellung von CMS-Lösungen. Sie gelten auch für das Webhosting, die Wartung und Pflege unserer Produkte und etwaige von uns durchzuführende Schulungen, soweit diese als vertragliche Zusatzleistungen mit unseren Kunden vertraglich vereinbart wurden. Für diese Zusatzleistungen gelten zum Teil gesonderte Regelungen innerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die entsprechend gekennzeichnet sind (siehe Ziffern XIII. bis XV.).
2. Für alle Vereinbarungen und Angebote – auch für alle zukünftigen – mit uns gelten ausschließlich unsere nachstehenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Unsere AGB gelten ausschließlich für Vertragsverhältnisse mit unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Auf Vertragsverhältnisse mit Verbrauchern sind sie nicht anwendbar.
Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Textform d. h. per E-Mail oder Fax reicht aus) zustande; bis dahin sind unsere Angebote freibleibend. Für den Umfang der Leistung ist unser Angebot in Verbindung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung unserer Kunden maßgebend.
1. Unsere Preise gelten netto ab Firmensitz. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert berechnet. Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für Nach- oder Folgebestellungen.
2. Reise-, Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. An die für einen Auftrag vereinbarten Preise sind wir vier Monate seit Vertragsschluss gebunden. Bei längeren Fristen zur Erbringung der Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, bei Erhöhung der Material- oder Lohnkosten auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation einen anteiligen Aufschlag für die eingetretene Kostensteigerung vorzunehmen. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn wir die Preiserhöhung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der beabsichtigten Preiserhöhung ankündigen. Die Ankündigung berechtigt den Kunden einmalig zur Kündigung des mit uns bestehenden Vertrages innerhalb von vier Wochen seit Ankündigung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der angekündigten Anpassung.
1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie als solche schriftlich bestätigt haben. Im Übrigen sind sie als annähernd und freibleibend zu betrachten.
2. Liefer- und Leistungszeiten sind eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Fristen Versandbereitschaft melden oder einen Termin zur Abnahme der Leistung abstimmen.
3. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Eintritt für uns unabwendbarer und bei Vertragsschluss nicht absehbarer Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Rohstoffmangel, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskampf, Ausfall der Telekommunikationseinrichtungen, des Rechenzentrums oder des Servers, Hackerangriffe), die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden konnten, so verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist angemessen, maximal jedoch um zwei Monate. Wird aus oben genannten Gründen die Lieferung oder Leistung ohne unser Verschulden unmöglich, werden wir von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. In letzterem Fall verpflichten wir uns, unseren Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistung zu informieren und ihm eine etwaig erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
4. Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich auch, wenn Mitwirkungspflichten unseres Kunden nicht rechtzeitig erfüllt werden oder sich (Teil-)Abnahmen verzögern oder nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden Mehraufwand nach sich ziehen.
5. Wir kommen – auch im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungszeit – nur in Verzug, wenn uns eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt wird.
6. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen gleich welcher Art im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, sind wir – auch im Falle einer Vorleistungspflicht durch uns – berechtigt, alle weiteren Leistungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen. Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist insbesondere anzunehmen, wenn Wechsel oder Schecks protestiert werden, Einzelvollstreckungsmaßnahmen gegen unseren Kunden eingeleitet werden oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist oder durch die beabsichtigte Lieferung überschritten würde.
7. Unwesentliche Änderungen unserer Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Form, Ausgestaltung, Verfügbarkeit, sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern sie zumutbar sind oder es sich um handelsübliche Toleranzen handelt.
8. Angelieferte Gegenstände und angediente Leistungen sind auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen. Angemessene Teillieferungen und -leistungen sowie handelsübliche oder zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig.
9. Bei Abrufaufträgen können wir nach Ablauf von sechs Monaten ab Auftragsbestätigung eine 14-tägige Nachfrist zur Abnahme setzen und dann die nicht abgenommene Ware oder Leistung in Rechnung stellen sowie bis zur Abnahme angemessene Lagergebühren bzw. Vorhaltegebühren berechnen. Das Gleiche gilt ohne Nachfristsetzung, wenn die auf Abruf bestellte Ware oder Leistung spätestens am 31. Dezember des Bestelljahres nicht abgenommen ist.
1. Sind keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so sind Leistungen jeweils zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Monatlich wiederkehrende Vergütungen sind am 1. Werktag des Monats im Voraus zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist ein Drittel einer vereinbarten Gesamtvergütung bei Vertragsschluss, ein Drittel nach der ersten Teilabnahme und ein Drittel innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme zur Zahlung fällig.
2. Wird das Zahlungsziel überschritten oder die Zahlung gestundet, hat der Kunde ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, werden alle Forderungen sofort fällig, wenn nicht der Kunde nachweist, dass er den Verzug nicht verschuldet hat.
3. Wechsel und Schecks werden zahlungshalber entgegengenommen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, jederzeit vom Kunden die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren zu verlangen. Die Einzugsermächtigung bezieht sich sowohl auf den monatlichen Grundbetrag, als auch auf nutzungsabhängige Entgelte.
4. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückhaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Zahlungsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im letzten Falle kann er die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Lieferung oder Leistung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht.
U1. Soweit unsere Leistung darin besteht, für den Kunden eine Internetpräsenz, eine Online-Shop-Lösung oder eine CMS-Lösung zu konzipieren, zu entwerfen, zu programmieren und zu realisieren oder Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung und zum Suchmaschinenmarketing durchzuführen oder Online-Marketingmaßnahmen zu konzipieren und zu realisieren oder Applikationen für Smartphones oder Tablet-Computer zu konzipieren, programmieren und realisieren, räumen wir unserem Kunden das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Werke bestimmungsgemäß zu nutzen. Hierzu gehört das Recht zur vertragsgemäßen Vervielfältigung, Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Bearbeitung und Umgestaltung für eigene Zwecke des Kunden. Wir werden dem Kunden auf Verlangen die zu diesem Zwecke erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Unser Kunde ist allerdings nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Werke zu eigenen Zwecken zu gestatten oder Umgestaltungen und Weiterentwicklungen vorzunehmen, die es Dritten ermöglichen, die Werke als eigene zu nutzen. Die Weiterübertragung der Rechte an unseren Werken auf Dritte zur Nutzung für eigene Zwecke, insbesondere als eigene Internetpräsenz oder als Applikation zur Präsentation eigener Produkte, ist untersagt. Unsere Leistungen dürfen nur für den ausdrücklich vereinbarten Zweck verwendet werden.
2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn unser Kunde die für das jeweilige Werk vereinbarte Vergütung vollständig an uns entrichtet hat (§158 Absatz 1 BGB). Bis zu der Entrichtung der vollständigen Vergütung verbleiben alle Nutzungsrechte und das Eigentum, auch an von uns erstellten Entwürfen, Unterlagen und Ausarbeitungen, bei uns.
3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Vereinbarungen, verspricht der Kunde uns pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des ursprünglichen Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist nach, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt uns vorbehalten.
4. An den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Gestaltungen sowie Kostenvoranschlägen stehen uns alle Eigentumsrechte, urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how zu. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.
5. Wir sind berechtigt, an geeigneter Stelle des vertragsgegenständlichen Werks einen Urheberhinweis anzugeben. Unser Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne unsere Zustimmung zu entfernen. Sofern unser Kunde nicht schriftlich widerspricht, sind wir berechtigt, den Namen und gegebenenfalls das Unternehmenskennzeichen (Firmenlogo) unseres Kunden zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu benutzen.
Wir werden uns bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche unseres Kunden, wie etwa eine Erweiterung des Umfangs, die Realisierung weiterer Funktionen sowie die Änderung oder Erweiterung bereits vom Kunden freigegebener Bearbeitungsstufen oder -elemente auf schriftliches Verlangen des Kunden umzusetzen. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, diese Änderungs- oder Ergänzungswünsche umzusetzen. Die Umsetzung der Änderungs- und Ergänzungswünsche gilt als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist. Es gelten die im Angebot angegebenen Vergütungssätze. Wir werden den Kunden unverzüglich in Textform darauf hinweisen, wenn wir die Realisierung eines Änderungs- oder Ergänzungswunsches ablehnen müssen.
Unser Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellten Werke abzunehmen, sofern nicht aufgrund ihrer Beschaffenheit die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Kunde ist auch zu Teilabnahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet, wenn wir ihn hierzu nach Erreichen bestimmter Projektstufen (insbesondere Grundlayout, Feinkonzeption, Installation und Konfiguration, Modulergänzung etc.) auffordern. Die Teilabnahmen gelten als erteilt, wenn unser Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach unserer Fertigstellungsanzeige und Zugänglichmachung in Textform wesentliche Mängel mitteilt. Die Gesamtabnahme gilt als erteilt, wenn unser Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach unserer Fertigstellungsanzeige und Online-Stellung in Textform wesentliche Mängel mitteilt. Wir weisen den Kunden im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt dieser Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.
1. Unser Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, insbesondere alle von uns einzubindenden und zu verarbeitenden Materialien (Texte, Bilder, Logos, Tabellen etc.) in einer für die Umsetzung geeigneten Form und Qualität entsprechend den vereinbarten Vorgaben zu liefern sowie alle sonstigen für unsere Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Test- und Zugangsdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
2. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich unser Kunde verantwortlich. Er steht dafür ein, dass Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden und dass das gelieferte Material auch in sonstiger Weise nicht rechtswidrig ist. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Haben wir Kenntnis davon, dass beigestellte Materialien Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, sind wir berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen. Wir werden unseren Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Unser Kunde wird uns ebenfalls informieren, sofern er Zweifel an der Tauglichkeit und Rechtmäßigkeit des beigestellten Materials hat.
3. Sollten uns Dritte wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich unser Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und uns dadurch veranlasste Aufwendungen und Schäden einschließlich sämtlicher Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen. Wird uns die Leistung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen.
4. Unser Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugte Mitarbeiter oder Vertreter seines Unternehmens benannt werden und gewährleistet deren zeitliche Verfügbarkeit.
5. Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt; andernfalls sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachte Leistung unverzüglich zu untersuchen.
2. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die durch Poststempel nachgewiesene rechtzeitige Absendung der Anzeige.
3. Die Rüge hat in Schriftform zu erfolgen.
4. Unterlässt unser Kunde die Rüge, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
1. Wir verpflichten uns nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, dem Kunden das vertraglich vereinbarte Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
2. Eine Mängelhaftung besteht deshalb nicht, wenn etwaige Beeinträchtigungen
- auf von unseren Kunden bereitgestellten Materialien oder Vorgaben beruhen,
- durch die Verwendung einer Soft- und oder Hardware (z. B. Browser), die technisch nicht auf aktuellem Stand sind und nicht unseren vorab erteilten technischen Hinweisen entsprechen oder durch die Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfälle bei Internet-Providern oder Online-Diensten begründet sind,
- auf der unterlassenen Verwendung von uns empfohlenen Updates (Ugrades oder sonstiges Releases, vorrangig Open-Source Software wie z. B. Typo3) beruhen, da hierdurch Sicherheitslücken entstehen können,
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxyservern (Zwischenspeichern) der Provider oder Online-Dienste hervorgerufen werden, oder
- durch Angriffe Dritter auf das System oder auf Kommunikationsnetze (insbesondere Hackerangriffe) begründet sind
und dies von uns trotz zumutbarer Sorgfalt bei der Gestaltung des Werkes nicht abgewendet werden konnte.
3. Für Mängel unserer Werke haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 633ff BGB). Ist das Werk mangelhaft, kann unser Kunde Nacherfüllung verlangen. Wir haben das Recht zu wählen, ob wir den Mangel beseitigen oder ein mangelfreies Werk liefern. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann unser Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Hierfür gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur unter den einschränkenden Voraussetzungen der Ziffer XII.
4. Eine Mängelhaftung kommt nicht in Betracht, wenn unser Kunde ohne unsere Zustimmung und entgegen unseren Anweisungen in der technischen Dokumentation eigenmächtig Änderungen an der Leistung vorgenommen hat.
5. Unser Kunde trägt die Prüf- und Testkosten einschließlich eventuell angefallener Fahrtkosten und Logistikkosten, wenn unser Kunde einen Mangel an einem Produkt anzeigt und es sich bei der Überprüfung durch uns oder den Hersteller oder einen Sachverständigen herausstellt, dass kein Mangelhaftungsfall vorlag (z. B. Bedienfehler oder Nutzung von nicht geeigneter Software).
6. Wir haften nicht für Fehler, Schäden, Nutzungsbeeinträchtigungen oder -ausfälle, die entgegen unseren Hinweisen und Empfehlungen aus der Verwendung inkompatibler Geräte oder der Verwendung nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Es gelten die Rechte der jeweiligen Leistungsrechteinhaber. Der Kunde bestätigt durch Auftragserteilung an uns, dass er die Nutzungsrechte für die von ihm eingesetzten Hardwaregeräte und Software besitzt.
7. Unser Kunde hat für eine ordnungsgemäße Datensicherung nach Stand der Technik zu sorgen. Wir übernehmen eine Haftung für Verluste von Daten und deren Wiederherstellung nur, wenn ein Verlust durch die erforderlichen Maßnahmen zur Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
8. Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelhaftungsansprüche ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf dem arglistigen Verschweigen eines Mangels beruht.
1. Die nachstehenden Regelungen beziehen sich auf sämtliche Schadensersatzansprüche unseres Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, sei es auf grund von Verschulden bei Vertragsschluss, auf grund sonstiger Pflichtverletzungen, deliktischer Handlungen oder sonstiger Tatbestände.
2. Wir haften in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Wir haften in voller Höhe für sonstige Schäden, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen.
4. Wir haften in voller Höhe für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit unserer Leistung und für das arglistige Verschweigen eines Mangels.
5. Für die verbleibenden Schäden haften wir dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. Der Höhe nach haften wir in diesen Fällen begrenzt auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind.
6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8. Ein Mitverschulden unseres Kunden infolge der unzureichenden Erbringung von Mitwirkungsleistungen, der verspäteten Anzeige von Schäden oder aus sonstigen Gründen ist unserem Kunden anzurechnen.
9. Unser Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Schäden im Sinne vorstehender Regelungen unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen und sie von uns aufnehmen zu lassen, sodass wir möglichst frühzeitig informiert sind und erforderlichenfalls gemeinsam mit unserem Kunden Schadensminderung betreiben können. Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten kann zu einer Minderung oder einem Ausschluss des Schadensersatzanspruches führen.
1. Webhosting-Leistungen erbringen wir nur, wenn dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
2. Beim Webhosting stellen wir dem Kunden Serverspeicherplatz in unseren Anlagen oder Anlagen Dritter zur Verfügung, die an das Internet angebunden sind (Webserver). Unser Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie entsprechend den nachfolgenden Regelungen zu nutzen. Für das Aufspielen von Daten insbesondere per CMS und Ftp ist unser Kunde selbst verantwortlich.
3. Wir verpflichten uns zur Bereitstellung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit der virtuelle Server für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten unseres Kunden abrufbar sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Wir übernehmen daher keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datengeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung unserer Leistungspflicht dar. Wir sind auch berechtigt, in angemessenem Umfang Wartungsarbeiten durchzuführen.
4. Der Server wird mit einer marktüblichen Firewall ausgestattet. Die auf dem Server gespeicherten Inhalte werden regelmäßig auf einem als Backup dienenden Rechner gespeichert. Wir sind aber nur für die ordnungsgemäße Funktion unseres eigenen Netzwerks sowie der von uns selbst unterhaltenen Verbindungen und Übertragungswege und die Anbindung bis zur Internetstelle verantwortlich.
5. Wir stellen dem Kunden einen passwortgeschützten Zugang zu seinem Speicherplatz zur Verfügung, um seine Internetseiten selbstständig zu speichern, zu ändern, zu ergänzen und zu löschen.
6. Der von uns zur Verfügung gestellte Plattenspeicher darf nur von dem Kunden selbst für eigene Zwecke verwendet und eingesetzt werden. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere die Weitervermietung (Sub-Hosting), ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Im Falle unseres Einverständnisses sind dem Untermieter die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsbestimmungen aufzuerlegen.
7. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und uns unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt hat, dass unbefugte Dritte das Passwort kennen oder kennen könnten.
8. Unser Kunde räumt uns an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind.
9. Unser Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen in der jeweils aktuell geltenden Fassung einzuhalten.
10. Für den auf dem Webserver platzierten Inhalt ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt uns im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die sich etwa aus dem gespeicherten Inhalt ergeben könnten, frei. Es gilt insoweit Ziffer IX. 2. und 3.
11. Wir sind berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet (vorläufig) zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn wir Kenntnis davon erlangt haben, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Dieser ist insbesondere dann gegeben, wenn wir eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten haben oder in sonstiger Weise wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und die Abmahnung und das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, werden wir unseren Kunden zuvor anhören, sonst werden wir ihn unverzüglich benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
12. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Fest- und Staffelpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die vereinbarten Mengen bei weitem nicht ausschöpft. Wir haben das Recht, den Datentransfer von und zum Speicherplatz des Kunden zu unterbinden, falls das vereinbarte Volumen überschritten ist.
13. Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Server schließen wir jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Mängelhaftung durch Mangelbeseitigung. Gesetzliche Minderungsrechte bleiben unberührt. Eine Haftung auf Schadensersatz besteht nach den nachfolgenden Regelungen und nur unter den in Ziffer XII. erwähnten Voraussetzungen. Soweit aufgrund dieser Vereinbarungen Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden, haften wir beschränkt gemäß § 44a TKG.
1. Schulungs-Leistungen erbringen wir nur und nur in dem Umfang, wie dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
2. Es erfolgt eine Einweisung in die erstellten Werke und deren Nutzung.
3. Die Schulungen erfolgen in unserem Hause. Eventuelle Reisekosten sind von unserem Kunden selbst zu tragen.
4. Es gelten die Regelungen zur Lieferung und Leistung gemäß Ziffer IV. Falls die Schulung aus einem von uns zu vertretenden Grunde endgültig ausfallen muss, entfällt die Vergütungspflicht unseres Kunden. Für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer XII. Falls die Schulung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grunde endgültig ausfallen muss, so steht uns der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zu. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
5. Falls die Schulung nur eine Teilleistung oder Nebenleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (Regelfall), berechtigt die Beendigung der Schulungsvereinbarung durch Rücktritt oder Kündigung den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt von dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag über die Erbringung von Leistungen gemäß Ziffer I.1.
1. Pflege-Leistungen erbringen wir nur und nur in dem Umfang, wie dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
2. Die Pflege umfasst je nach vertraglicher Vereinbarung die Fehlerbeseitigung und/oder die Verbesserung von Funktionalitäten und Aktualisierungen, insbesondere die regelmäßige Aktualisierung der Firewall und der verwendeten Programme. An Werktagen von 8 bis 17 Uhr unterstützen wir bei der Fehlerbehandlung und beraten bei Anwendungsfehlern (z. B. in der Bedienung des CMS). Die Fehlerbeseitigung und Aktualisierung erfolgt entweder durch Fernwartung oder durch Handlungsanweisung an den Kunden zur Umgehung des Problems innerhalb folgender Reaktionszeiten, wobei man unter einer Reaktionszeit den Zeitraum versteht zwischen der Anzeige des Fehlers durch unseren Kunden und dem Beginn unserer Wartunsgarbeiten: Systemausfall und betriebsverhindernde Fehler: unmittelbar nach Anzeige an einem Werktag, betriebshindernde Fehler: innerhalb zwei Stunden nach Anzeige an einem Werktag, sonstige Fehler innerhalb eines Tages nach Anzeige an einem Werktag. Der Kunde wird die Handlungsanweisungen durch kompetentes Personal umsetzen lassen.
3. Mängel werden durch Nacherfüllung beseitigt. Ist Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so ist unser Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist zu setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf ist er berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Ohne Mahnung mit Nachfristsetzung ist der Kunde, abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmefällen, nicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer XII.
4. Falls die Wartung und Pflege nur eine Teilleistung oder Nebenleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (Regelfall), berechtigt die Beendigung der Pflegevereinbarung durch Rücktritt oder Kündigung den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt von dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag über die Erbringung von Leistungen gemäß Ziffer I.1.
1. Soweit in Einzelverträgen nichts anderes geregelt ist, gilt für Dauerschuldverhältnisse: Sie sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
2. Wird jedoch ein Vertrag, bei dem wir für den Kunden eine Internet-Domain angemeldet haben, vom Kunden oder aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund innerhalb des ersten halben Jahres seit Vertragsbeginn gekündigt, hat der Kunde eine Abstandsgebühr von 120,- Euro an uns zu zahlen, weil wir unsererseits die Gebühren der Registrierung der Internet-Domain ein Jahr im Voraus bezahlen müssen.
3. Wir sind berechtigt, eine für den Kunden angemeldete Internet-Domain bzw. Internet-Adresse bei Vertragsende freizugeben, es sei denn, der Kunde erteilt uns spätestens eine Woche vor Vertragsende eine anderweitige Anweisung. Diese Anweisung darf von uns jedoch nicht mit Kosten und nicht mit Folgeaufwand verbunden sein, es sei denn, der Kunde hat uns den Folgeaufwand bzw. die Kosten bis Vertragsende vergütet bzw. erstattet.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung des Vertrages berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung mindestens drei Wochen in Verzug ist und dem nach Mahnung mit Fristsetzung von mindestens drei Wochen nicht abhilft,
- unser Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder
- besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen uns eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
5. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen.
6. Bei Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand zu übernehmen und an Dritte zu übermitteln. Soweit wir dabei auf Verlangen unseres Kunden mitwirken, können wir eine angemessene aufwandsbezogene Vergütung verlangen. Wir verpflichten uns, auf dem Server verbliebene Daten des Kunden vollständig zu löschen.
1. Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Geldern. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist Geldern. Die Absprache zur Kostentragung beinhaltet keine Änderung der vorstehenden Erfüllungsort-Regel.
4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über Personen sowie zu Art und Umfang seiner Nutzung sowie alle zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle mit dem Kunden erforderliche Daten bei uns an zentraler Stelle gespeichert und verarbeitet und an Dritte übermittelt werden, soweit nicht durch die Übermittlung offenkundige Interessen des Kunden verletzt werden.
Stand: November 2011
1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch als „AGB“ bezeichnet) gelten für unsere vertraglich zugesagten Leistungen in den Geschäftsbereichen:
a) Konzeption, Redaktion, Herstellung und Druck von Printmedien (Sonderregelungen und ergänzende Regelungen siehe Ziffer XVI.);
b) Konzeption und Herstellung von elektronischen Medien, insbesondere Online-Publikationen Webseitenerstellung, Online-Marketing, Software-Entwicklung, insbesondere Entwicklung von Applikationen für Smartphones und Tablet-Computer, Suchmaschinenoptimierung und -marketing, Entwicklung und Erstellung von Online-Shop-Lösungen und Erstellung von CMS-Lösungen, Durchführung von Mailingaktionen (Print und elektronisch);
c) Webhosting (Sonderregelungen und ergänzende Regelungen siehe Ziffer XVII.);
d) Wartung und Pflege der elektronischen Produkte unserer Kunden (Sonderregelungen und ergänzende Regelungen siehe Ziffer XIX.);
e) Schulungen für unsere Kunden (Sonderregelungen und ergänzende Regelungen siehe Ziffer XVIII.);
f) Dienstleistungen wie Abonnementverwaltung, Bearbeitung von Anzeigenaufträgen und Beilagenaufträgen und damit einhergehende Verwaltungsarbeiten im Auftrag unserer Kunden (Sonderregelungen und ergänzende Regelungen siehe Ziffer XX.);
g) Beratung und Consulting (Sonderregelungen und ergänzende Regelungen siehe Ziffer XXI.)
2. Die nachfolgenden AGB gelten für alle unter Ziffer I. 1. aufgeführten Dienstleistungen unseres Unternehmens. Soweit einzelne Regelungen nur für bestimmte, unter Ziffer I. 1. aufgeführte Dienstleistungen gelten, ist dies gesondert gekennzeichnet.
3. Für alle Vereinbarungen mit uns und für unsere Angebote – auch für alle zukünftigen – gelten ausschließlich unsere nachstehenden AGB. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt unberührt.
4. Unsere AGB gelten ausschließlich für Vertragsverhältnisse mit unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Auf Vertragsverhältnisse mit Verbrauchern sind sie nicht anwendbar.
5. Bestandteil des Vertrages mit unserem Kunden ist stets unsere an unseren Kunden übermittelte Auftragsbestätigung oder mehrere einzelne Auftragsbestätigungen (nachfolgend als „Auftragsbestätigung“ bezeichnet) in Verbindung mit unseren AGB. Sollten sich die Regelungen in der Auftragsbestätigung mit den Regelungen in den AGB widersprechen, gelten vorrangig die Vereinbarungen, die in unserer Auftragsbestätigung festgehalten sind.
6. Bei der Herausgabe von Printmedien oder elektronischen Medien treten wir auf Wunsch des Kunden entsprechend den in unserer Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen entweder selbst als Verleger der jeweiligen Publikation in eigenem Namen oder im Namen unseres Kunden auf. Wir sind bezogen auf die zu erbringenden Leistungen zur Vertretung unserer Kunden befugt. Unser Kunde wird uns insoweit schriftlich bevollmächtigen. Im Übrigen gilt Ziffer XII.
Verträge kommen nur durch Übermittlung unserer Auftragsbestätigung an unsere Kunden zustande; bis zur Übermittlung der Auftragsbestätigung sind unsere Angebote freibleibend, es sei denn wir hätten eine abweichende Annahmefrist vereinbart. Für den Umfang der Leistung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
1. Unsere Preise gelten netto ab Firmensitz. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert berechnet. Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für Nach- oder Folgebestellungen.
2. Die Preise gelten stets ab Werk. Reise-, Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. An die für einen Auftrag vereinbarten Preise sind wir vier Monate seit Vertragsschluss gebunden. Bei längeren Fristen zur Erbringung der Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, bei Erhöhung der Material- oder Lohnkosten auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation einen anteiligen Aufschlag für die eingetretene Kostensteigerung vorzunehmen. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn wir die Preiserhöhung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der beabsichtigten Preiserhöhung ankündigen. Die Ankündigung berechtigt den Kunden zur Kündigung des mit uns bestehenden, von der Preisanpassung jeweils betroffenen Vertrages innerhalb von vier Wochen seit Ankündigung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der angekündigten Anpassung der Preise.
1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie als solche schriftlich oder per E-Mail bestätigt haben. Im Übrigen sind sie als annähernd und freibleibend zu betrachten.
2. Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
3. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf unseren Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
4. Liefer- und Leistungszeiten sind eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Fristen Versandbereitschaft melden oder einen Termin zur Abnahme der Leistung mit unserem Kunden abstimmen.
5. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Eintritt für uns unabwendbarer und bei Vertragsschluss nicht absehbarer, von uns nicht zu vertetender Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Rohstoffmangel, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskampf, Ausfall der Telekommunikationseinrichtungen, des Rechenzentrums oder des Servers, Hackerangriffe, höhere Gewalt), jeweils auch in dem Betrieb eines Zulieferers, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden konnten, so verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist angemessen um die Dauer der Verzögerung, maximal jedoch um vier Wochen. Wir werden unsere Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine Kündigung wird frühestens vier Wochen nach Eintritt des Ereignisses möglich. Wird aus oben genannten Gründen die Lieferung oder Leistung ohne unser Verschulden unmöglich, werden wir von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. In letzterem Fall verpflichten wir uns, unseren Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistung zu informieren und ihm eine etwaig erbrachte Gegenleistung zu erstatten. Eine Haftung unsererseits ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich auch, wenn Mitwirkungspflichten unseres Kunden nicht rechtzeitig erfüllt werden oder sich (Teil)Abnahmen verzögern oder nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden Mehraufwand nach sich ziehen.
7. Wir kommen – auch im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungszeit – nur in Verzug, wenn uns eine angemessene Nachfrist gesetzt wird.
8. Verzögert sich unsere Leistung, so kann unser Kunde seine Rechte aus § 323 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur ausüben, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Mit dieser Regelung ist keine Änderung der Beweislast verbunden.
9. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen gleich welcher Art in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, sind wir – auch im Falle einer Vorleistungspflicht durch uns - berechtigt, alle weiteren Leistungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen. Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist insbesondere anzunehmen, wenn Schecks protestiert werden, Einzelvollstreckungsmaßnahmen gegen unseren Kunden eingeleitet werden oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist oder durch die beabsichtigte Lieferung überschritten würde.
10. Uns steht an von unseren Kunden gelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 des Handelsgesetzbuches (HGB) bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
11. Unwesentliche Änderungen unserer Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Form, Ausgestaltung, Verfügbarkeit sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern sie zumutbar sind oder es sich um handelsübliche Toleranzen handelt.
12. Angelieferte Gegenstände und angediente Leistungen sind auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen. Angemessene Teillieferungen und –leistungen sowie handelsübliche oder zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig.
13. Bei Abrufaufträgen ist unser Kunde zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht unseres Kunden stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Übermittlung der Auftragsbestätigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, sind wir berechtigt, unserem Kunden eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist haben wir die Wahl, entweder Vorleistung unserer Vergütung zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom Vertrag zurück zu treten. Weitere Rechte, wie ein Anspruch auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
Wir nehmen im Rahmen der uns aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Unser Kunde kann Verpackungen in unserem Betrieb zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können uns auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, unserem Kunden ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt unser Kunde. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb unseres Kunden, so trägt unser Kunde lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zu unserem Betrieb entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls sind wir berechtigt, von unserem Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
1. Sind keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so sind Leistungen jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Leistungsbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Wird das Zahlungsziel überschritten oder die Zahlung gestundet, hat der Kunde ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, werden alle Forderungen sofort fällig, wenn nicht der Kunde nachweist, dass er den Verzug nicht verschuldet hat. Zahlt unser Kunde binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung und Lieferung der Ware oder vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
3. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, jederzeit vom Kunden die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren zu verlangen. Die Einzugsermächtigung bezieht sich sowohl auf den monatlichen Grundbetrag, als auch auf nutzungsabhängige Entgelte.
4. Bei erheblichen und außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
6. § 321 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt unberührt.
1. Gegen unsere Forderungen kann unser Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2. Unserem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absatz 1 und 2 gelten nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche unseres Kunden. Unser Kunde kann jedoch die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Lieferung oder Leistung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegenüber unserem Kunden unser Eigentum. Diese Ware darf vor der vollständigen Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Unser Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Ware erfolgen.
2. Zur Weiterveräußerung ist unser Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Unser Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Übersteigt der realisierbare Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir - auf Verlangen unseres Kunden - Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
3. Bei Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten oder in unserem Eigentum stehenden Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
1. Soweit unsere Leistung darin besteht, für den Kunden individuell ein Printmedium oder Online-Medium oder die Gestaltung einer Anzeige, eine Internetpräsenz, eine Online-Shop-Lösung oder eine CMS-Lösung zu konzipieren, zu entwerfen, zu programmieren und zu realisieren oder Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung und zum Suchmaschinenmarketing durchzuführen oder Online-Marketingmaßnahmen zu konzipieren und zu realisieren oder Applikationen für Smartphones oder Tablet-Computer zu konzipieren, programmieren und zu realisieren, räumen wir unserem Kunden das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Werke bestimmungsgemäß zu nutzen. Hierzu gehört das Recht zur vertragsgemäßen Vervielfältigung, Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Bearbeitung und Umgestaltung für eigene Zwecke des Kunden in Form des Einpflegens neuer Inhalte, beispielsweise durch Nutzung eines Content Management Systems,. Wir werden dem Kunden auf Verlangen die zu diesem Zwecke erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Nicht gestattet ist unseren Kunden - vorbehaltlich der im Gesetz zwingend vorgesehenen Ausnahmen - die Bearbeitung durch Eingriff auf den Quellcode des von uns hergestellten Computerprogramms. Wir sind nicht verpflichtet, den Quellcode von im Auftrag des Kunden entwickelten und hergestellten Computerprogrammen an den Kunden herauszugeben. Erforderliche Bearbeitungen werden von uns auf Wunsch unseres Kunden auf Basis von Wartungs- und Pflegeverträgen oder auf Basis von Einzelaufträgen vorgenommen. Unser Kunde ist auch nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Werke zu eigenen Zwecken zu gestatten oder Umgestaltungen und Weiterentwicklungen vorzunehmen, die es Dritten ermöglichen, die Werke als eigene zu nutzen. Die Weiterübertragung der Rechte an unseren Werken auf Dritte zur Nutzung für eigene Zwecke, insbesondere als eigene Internetpräsenz oder als Applikation zur Präsentation eigener Produkte, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Unsere Leistungen dürfen nur für den zwischen uns und unserem Kunden ausdrücklich vereinbarten Zweck verwendet werden.
2. Sollten wir unseren Kunden lediglich die zeitlich befristete Nutzung einer Standardsoftware (Computerprogramm) oder einer für ihre Zwecke angepassten Standardsoftware (z.B. eines Mailingsystems) gestatten, so räumen wir unseren Kunden lediglich ein einfaches, zeitlich und gegebenenfalls auch räumlich beschränktes Recht ein, die vertragsgegenständliche Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich ausschließlich nach dem zwischen uns und unserem Kunden vertraglich vereinbarten Zweck. Etwaige Beschränkungen ergeben sich gegebenenfalls aus unserer Auftragsbestätigung. Eine Bearbeitung und Weiterübertragung der Rechte ist nicht gestattet, es sei denn die Parteien hätten in dem gegengezeichneten Angebot eine abweichende Vereinbarung getroffen.
3. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn unser Kunde die für die Erstellung und/oder Nutzung des jeweiligen Werks vereinbarte Vergütung vollständig an uns entrichtet hat (§158 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Bis zu der Entrichtung der vollständigen Vergütung verbleiben alle Nutzungsrechte und das Eigentum, auch an von uns erstellten Entwürfen, Unterlagen und Ausarbeitungen, bei uns.
4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Vereinbarungen, verspricht der Kunde uns einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% des ursprünglichen Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist nach, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt uns vorbehalten.
5. An den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Gestaltungen sowie Kostenvoranschlägen stehen uns alle Eigentumsrechte, urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how zu. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.
6. Der Kunde räumt uns an dem von ihm zur Erfüllung des Vertrages gelieferten Material die erforderlichen, aber insoweit zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkten Rechte ein, um unsere vertraglichen Pflichten erfüllen zu können. Weitergehende Nutzungsrechte erhalten wir nicht.
7. Wir sind berechtigt, an geeigneter Stelle des vertragsgegenständlichen Werks einen Urheberhinweis anzugeben. Unser Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne unsere Zustimmung zu entfernen. Sofern unser Kunde nicht schriftlich widerspricht, sind wir berechtigt, den Namen und gegebenenfalls das Unternehmenskennzeichen (Firmenlogo) unseres Kunden zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu benutzen.
8. Die vorstehenden Regelungen gelten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen den Parteien.
Wir werden uns bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche unseres Kunden, wie etwa eine Erweiterung des Umfangs, die Realisierung weiterer Funktionen sowie die Änderung oder Erweiterung bereits vom Kunden freigegebener Bearbeitungsstufen oder –elemente auf schriftliches Verlangen des Kunden umzusetzen. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, diese Änderungs- oder Ergänzungswünsche umzusetzen. Die Umsetzung der Änderungs- und Ergänzungswünsche gilt als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist. Dies gilt bei der Herstellung von Druckmedien auch für einen durch nachträgliche Änderungen verursachten Maschinenstillstand. Es gelten die zwischen uns und unserem Kunden vereinbarten Vergütungssätze. Wir werden den Kunden unverzüglich in Textform darauf hinweisen, wenn wir die Realisierung eines Änderungs- oder Ergänzungswunsches ablehnen müssen.
Unser Kunde ist verpflichtet, bei werkvertraglichen Leistungen entsprechend den in Ziffer I. 1. a) und b) beispielhaft aufgezählten Leistungen die vertragsgemäß hergestellten Werke abzunehmen, sofern nicht aufgrund ihrer Beschaffenheit die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Kunde ist auch zu Teilabnahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet, wenn wir ihn hierzu nach Erreichen bestimmter Projektstufen (insbesondere Grundlayout, Feinkonzeption, Installation und Konfiguration, Modulergänzung etc.) auffordern. Die Teilabnahmen gelten als erteilt, wenn unser Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach unserer Fertigstellungsanzeige und Zugänglichmachung in Textform wesentliche Mängel mitteilt. Die Gesamtabnahme gilt als erteilt, wenn unser Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach unserer Fertigstellungsanzeige und Online-Stellung in Textform wesentliche Mängel mitteilt. Wir weisen den Kunden im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt dieser Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.
1. Unser Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, insbesondere alle von uns einzubindenden und zu verarbeitenden Materialien (Texte, Bilder Logos, Tabellen etc.) in einer für die Umsetzung geeigneten Form und Qualität entsprechend den vereinbarten Vorgaben zu liefern sowie alle sonstigen für unsere Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Test- und Zugangsdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
2. Für Materialien und Inhalte, die unser Kunde bereitstellt, sowie für seine Auftragsvorgaben, insbesondere für die von ihm gelieferten Vorlagen ist ausschließlich unser Kunde verantwortlich. Er steht dafür ein, dass Rechte Dritter, zum Beispiel Urheber-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte hierdurch nicht verletzt werden und dass das gelieferte Material auch in sonstiger Weise nicht rechtswidrig ist. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Haben wir Kenntnis davon, dass beigestellte Materialien Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, sind wir berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen. Wir werden unseren Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Unser Kunde wird uns ebenfalls informieren, sofern er Zweifel an der Tauglichkeit und Rechtmäßigkeit des beigestellten Materials hat.
3. Sollten uns Dritte wegen möglicher Rechtsverstöße an dem von unserem Kunden gelieferten Material in Anspruch nehmen, verpflichtet sich unser Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und uns dadurch veranlasste Aufwendungen und Schäden, einschließlich sämtlicher Kosten der Rechtsverfolgung und/oder Rechtsverteidigung zu ersetzen. Wird uns die Leistung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen wir im Auftrag unseres Kunden als Verleger von Publikationen auftreten und im Außenverhältnis somit einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt sind.
4. Unser Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugte Mitarbeiter oder Vertreter seines Unternehmens benannt werden und gewährleistet deren zeitliche Verfügbarkeit.
5. Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt; andernfalls sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachte Leistung sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu untersuchen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung/Freigabeerklärung auf unseren Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung/Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
2. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die durch Poststempel nachgewiesene rechtzeitige Absendung der Anzeige.
3. Die Rüge hat in Schriftform zu erfolgen.
4. Unterlässt unser Kunde die Rüge, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
1. Wir verpflichten uns nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, dem Kunden das vertraglich vereinbarte Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
2. Eine Mängelhaftung besteht deshalb nicht, wenn etwaige Beeinträchtigungen
3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für unseren Kunden ohne Nutzen und Interesse ist.
4. Für Mängel an von uns hergestellten Werken haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 633ff BGB). Ist das Werk mangelhaft, kann unser Kunde Nacherfüllung verlangen. Wir haben das Recht zu wählen, ob wir den Mangel beseitigen oder ein mangelfreies Werk liefern. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder von uns verweigert werden, kann unser Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Hierfür gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur unter den einschränkenden Voraussetzungen der Ziffer XV. Für den Fall, dass wir keine werkvertraglichen, sondern dienstvertragliche, kaufvertragliche oder mietvertragliche Leistungen erbringen, richten sich die Ansprüche unserer Kunden bei mangelhafter Leistung nach den in diesen AGB aufgeführten Sonderregeln oder nach etwaigen abweichenden Vereinbarungen in unserer Auftragsbestätigung.
5. Eine Mängelhaftung kommt nicht in Betracht, wenn unser Kunde ohne unsere Zustimmung und entgegen unseren Anweisungen in der technischen Dokumentation eigenmächtig Änderungen an der Leistung vorgenommen hat.
6. Unser Kunde trägt die Prüf- und Testkosten einschließlich eventuell angefallener Fahrtkosten und Logistikkosten, wenn unser Kunde einen Mangel an einem Produkt anzeigt und es sich bei der Überprüfung durch uns oder den Hersteller oder einen Sachverständigen herausstellt, dass kein Mangelhaftungsfall vorlag (z.B. Bedienfehler oder Nutzung von nicht geeigneter Software).
7. Wir haften nicht für Fehler, Schäden, Nutzungsbeeinträchtigungen oder -ausfälle, die entgegen unseren Hinweisen und Empfehlungen aus der Verwendung inkompatibler Geräte oder der Verwendung nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Es gelten die Rechte der jeweiligen Leistungsrechteinhaber. Der Kunde bestätigt durch Auftragserteilung an uns, dass er die Nutzungsrechte für die von ihm eingesetzten Hardwaregeräte und Software besitzt.
8. Unser Kunde hat für eine ordnungsgemäße Datensicherung nach neuestem Stand der Technik zu sorgen. Wir übernehmen eine Haftung für Verluste von Daten und deren Wiederherstellung nur, wenn ein Verlust durch die erforderlichen Maßnahmen zur Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Bei Datenübertragungen hat unser Kunde jeweils vor Übersendung dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Wir sind stets befugt, eine Sicherungskopie anzufertigen.
9. Die Mängelhaftung setzt voraus, dass der jeweilige Mangel von unserem Kunden schriftlich unter Angabe einer Beschreibung des Mangels und seiner Auswirkungen angezeigt wird.
10. Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle werkvertraglichen Mängelhaftungsansprüche gemäß Ziffer XIV. 4. ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf dem arglistigen Verschweigen eines Mangels beruht.
11. Zulieferungen (auch Datenträger oder übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
1. Die nachstehenden Regelungen beziehen sich auf sämtliche Schadensersatzansprüche unseres Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, sei es auf Grund von Verschulden bei Vertragsschluss, sei es auf Grund sonstiger Pflichtverletzungen, deliktischer Handlungen oder sonstiger Tatbestände.
2. Wir haften in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Wir haften in voller Höhe für sonstige Schäden, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Wir haften in voller Höhe für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit unserer Leistung und für das arglistige Verschweigen eines Mangels.
5. Für die verbleibenden Schäden haften wir dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. Der Höhe nach haften wir in diesen Fällen begrenzt auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind.
6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8. Ein Mitverschulden unseres Kunden infolge der unzureichenden Erbringung von Mitwirkungsleistungen, der verspäteten Anzeige von Schäden oder aus sonstigen Gründen ist unserem Kunden anzurechnen.
9. Unser Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Schäden im Sinne vorstehender Regelungen unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen und sie von uns aufnehmen zu lassen, sodass wir möglichst frühzeitig informiert sind und erforderlichenfalls gemeinsam mit unserem Kunden Schadensminderung betreiben können. Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten kann zu einer Minderung oder einem Ausschluss des Schadensersatzanspruches führen.
1. Mängelhaftung
In Ergänzung zu Ziffer XIV. gilt Folgendes: Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
Im Übrigen gelten Ziffer XIV. und XV.
2. Handelsbrauch
Es gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
3. Archivierung
Unserem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an unseren Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so obliegt dies bei fehlender Vereinbarung unserem Kunden selbst.
1. Webhosting-Leistungen erbringen wir nur, wenn dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
2. Beim Webhosting stellen wir dem Kunden Serverspeicherplatz in unseren Anlagen oder von uns angemieteten Anlagen Dritter zur Verfügung, die an das Internet angebunden sind (Webserver). Unser Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie entsprechend den nachfolgenden Regelungen zu nutzen. Für das Aufspielen (Laden) von Daten, insbesondere per CMS und Ftp ist unser Kunde selbst verantwortlich. Es handelt sich im Wesentlichen, um Leistungen, die dem Mietvertragsrecht unterliegen.
3. Wir verpflichten uns zur Bereitstellung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit der virtuelle Server für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten unseres Kunden abrufbar sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Wir übernehmen daher keine Verpflichtung für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datengeschwindigkeit zu sorgen. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Bereitstellung unserer Hosting-Leistungen auch Leistungen Dritter in Anspruch nehmen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen und Ausfallzeiten, die auf technischen und sonstigen Problemen beruhen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), stellen keine Verletzung unserer Leistungspflicht dar. Wir sind auch berechtigt, in angemessenem Umfang Wartungsarbeiten durchzuführen. Unserem Kunden sind diese Wartungsarbeiten per E-Mail mitzuteilen. Sofern für uns absehbar ist, dass Wartungsarbeiten länger als drei Stunden dauern werden, werden wir dies unseren Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der Wartungsarbeiten mitteilen.
4. Unser Kunde ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der von ihm genutzten Hard- und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
5. Der Server wird mit einem Antivirenprogramm nach Stand der Technik und einer marktüblichen Firewall ausgestattet. Die auf dem Server gespeicherten Inhalte werden täglich auf einem als Backup dienenden Rechner gespeichert. Wir sind nur für die ordnungsgemäße Funktion unseres eigenen Netzwerks sowie der von uns selbst unterhaltenen Verbindungen und Übertragungswege und die Anbindung bis zur Internetstelle verantwortlich.
6. Wir stellen dem Kunden einen passwortgeschützten Zugang zu seinem Speicherplatz zur Verfügung, um seine Internetseiten selbständig zu speichern, zu ändern, zu ergänzen und zu löschen.
7. Der von uns zur Verfügung gestellte Plattenspeicher darf nur von dem Kunden selbst für eigene Zwecke verwendet und eingesetzt werden. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere die Weitervermietung (Sub-Hosting) ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Im Falle unseres Einverständnisses sind dem Untermieter die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsbestimmungen aufzuerlegen.
8. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten, vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und uns unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt hat, dass unbefugte Dritte das Passwort kennen oder kennen könnten.
9. Sollte es bei der Nutzung des Webservers zu Störungen kommen, so wird unser Kunde uns von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
10. Unser Kunde räumt uns an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind.
11. Unser Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen in der jeweils aktuell geltenden Fassung einzuhalten.
12. Für den auf dem Webserver platzierten Inhalt ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt uns im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die sich etwa aus dem gespeicherten Inhalt ergeben könnten, frei. Es gilt insoweit Ziffer XII. 2. und 3.
13. Bei der technischen Ausgestaltung der Inhalte ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten frei. Wir behalten uns jedoch vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver wesentlich stärker belasten als die durchschnittliche Belastung aller unserer Kunden.
14. Wir sind berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet (vorläufig) zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn wir Kenntnis davon erlangt haben, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Dieser ist insbesondere dann gegeben, wenn wir eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten haben oder in sonstiger Weise wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und die Abmahnung und das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, werden wir unseren Kunden zuvor anhören, sonst werden wir ihn unverzüglich benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
15. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die vereinbarten Mengen bei weitem nicht ausschöpft. Wir haben das Recht, den Datentransfer von und zum Speicherplatz des Kunden zu unterbinden, falls das vereinbarte Volumen überschritten ist.
16. Wir haften für mangelhafte Leistungen abweichend von Ziffer XIV. wie folgt: Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Server schließen wir jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Mängelhaftung ausschließlich durch Mangelbeseitigung. Gesetzliche Minderungsrechte bleiben unberührt. Eine Haftung auf Schadensersatz besteht nach den nachfolgenden Regelungen und, außerhalb des Anwendungsbereiches des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG), nur unter den in Ziffer XV. erwähnten Voraussetzungen. Soweit aufgrund dieser Vereinbarungen Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden, haften wir beschränkt gemäß § 44a (Telekommunikationsgesetz) TKG.
17. Falls das Webhosting nur eine Teilleistung oder Nebenleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (Regelfall), berechtigt die Beendigung des Webhosting-Vertrages durch Kündigung den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt von dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag über die Erbringung von anderen Leistungen gemäß Ziffer I.1.
1. Schulungs-Leistungen erbringen wir nur und nur in dem Umfang, wie dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
2. Es erfolgt eine Einweisung in die erstellten Werke und deren Nutzung.
3. Die Schulungen finden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung in unserem Hause statt. Eventuelle Reisekosten sind von unserem Kunden selbst zu tragen.
4. Es gelten die Regelungen zur Lieferung und Leistung gemäß Ziffer IV. Falls die Schulung aus einem von uns zu vertretenden Grunde endgültig ausfallen muss, entfällt die Vergütungspflicht unseres Kunden. Für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer XV. Falls die Schulung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grunde endgültig ausfallen muss, so steht uns der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zu. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
5. Falls die Schulung nur eine Teilleistung oder Nebenleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (Regelfall), berechtigt die Beendigung der Schulungsvereinbarung durch Rücktritt oder Kündigung den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt von dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag über die Erbringung von anderen Leistungen gemäß Ziffer I.1.
1. Pflege-Leistungen erbringen wir nur in dem Umfang, wie dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
2. Die Pflege umfasst je nach vertraglicher Vereinbarung die Fehlerbeseitigung und/oder die Verbesserung von Funktionalitäten und Aktualisierungen, insbesondere die regelmäßige Aktualisierung der Firewall und der verwendeten Programme. Wir unterstützen montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei der Fehlerbehandlung und beraten bei Anwendungsfehlern (z.B. in der Bedienung des CMS). Die Fehlerbeseitigung und Aktualisierung erfolgt entweder durch Fernwartung oder durch Handlungsanweisung an den Kunden zur Umgehung des Problems innerhalb folgender Reaktionszeiten, wobei man unter einer Reaktionszeit den Zeitraum zwischen der Anzeige des Fehlers durch unseren Kunden und dem Beginn unserer Wartungsarbeiten versteht: Systemausfall und betriebsverhindernde Fehler: unmittelbar nach Anzeige an einem Werktag; betriebshindernde Fehler: innerhalb von zwei Stunden nach Anzeige an einem Werktag; sonstige Fehler: innerhalb eines Tages nach Anzeige an einem Werktag. Der Kunde wird die Handlungsanweisungen durch kompetentes Personal umsetzen lassen.
3. Mängel werden in Abweichung zu Ziffer XIV. 4. durch Nacherfüllung beseitigt. Ist Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so ist unser Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist zu setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf ist er berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Ohne Mahnung mit Nachfristsetzung ist der Kunde abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmefällen nicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer XV.
4. Falls die Wartung und Pflege nur eine Teilleistung oder Nebenleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (Regelfall), berechtigt die Beendigung der Pflegevereinbarung durch Rücktritt oder Kündigung den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt von dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag über die Erbringung von Leistungen gemäß Ziffer I.1.
1. Wir erbringen im Auftrag unserer Kunden auch Dienstleistungen wie die gesamte Abonnementverwaltung für Druck- oder elektronische Medien und die Bearbeitung von Anzeigenaufträgen oder von Aufrägen über Beilagen zu Printmedien. Dies umfasst u.a. Leistungen wie die mündliche und schriftliche Korrespondenz mit den und die Beratung der (potentiellen) Anzeigenkunden beziehungsweise Abonnenten, die Bearbeitung und Abwicklung der Anzeigen- und Beilagenaufträge und die Auftragsvergabe an die Herstellungsunternehmen, die Abonnentenverwaltung einschließlich der Überwachung von Kündigungen, Beendigungen und Verlängerungen von Abonnements sowie die Abrechnung und das Inkasso der vereinbarten Vergütungen. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen richtet sich nach unserem, vom Kunden gegengezeichneten Angebot.
2. Bei diesen Verträgen handelt es sich um Dienstverträge gemäß § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
3. Wir treten gegenüber den Anzeigenkunden oder Abonnenten unserer Kunden je nach Vereinbarung mit unserem Kunden entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden auf und sind bezogen auf die zu erbringenden Leistungen zur Vertretung unserer Kunden befugt. Unser Kunde wird uns insoweit schriftlich bevollmächtigen.
4. Unsere Kunden stellen uns die Vertragsbedingungen zur Verfügung, die das Vertragsverhältnis zwischen den Anzeigen- und Beilagenkunden und/oder Abonnenten und unseren Kunden regeln werden. Unseren Kunden obliegt die Prüfung, ob diese Vertragsbedingungen zur Regelung der Vertragsverhältnisse geeignet, interessengerecht, rechtsfehlerfrei und rechtswirksam sind. Diesbezüglich obliegen uns keine Prüfpflichten und wir haften nicht für die Verwendung unwirksamer oder rechtswidriger Vertragsbedingungen. Es gilt insoweit Ziffer XII. 2 und 3.
5. Unsere Kunden stellen uns alle erforderlichen Informationen zur Erbringung unserer Leistungen gemäß Ziffer XX. 1. (z.B. Preislisten, Mediadaten, Vertragsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Werbeunterlagen) rechtzeitig, mindestens jedoch zwölf Wochen vor dem zwischen uns und unserem Kunden vereinbarten Termin (z. B. Beginn der Veröffentlichung, Anzeigenschluss etc.) zur Verfügung. Dies gilt auch für Informationen bezüglich etwaiger Änderungen. Letztere müssen uns so rechtzeitig, mindestens jedoch vier Wochen vor Inkrafttreten beziehungsweise praktischem Einsatz, vorliegen, dass uns genügend Zeit für etwaige Umstellungsmaßnahmen verbleibt. Zeitpläne (Anzeigenschluss, Redaktionsschluss, Prüffristen, Zahlungs- und Kündigungsfristen), die die wichtigsten Termine und Fristen enthalten, werden mit uns abgestimmt und kommen erst zum Einsatz, wenn wir ihnen zuvor schriftlich zugestimmt haben.
6. Die Anzeigen- und Beilagenaufträge werden von unseren Kunden daraufhin geprüft, ob die Veröffentlichung der Inhalte gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder für den Kunden unzumutbar sind. Außerdem prüft der Kunde, ob die Veröffentlichung wegen des Inhalts oder der Herkunft nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Kunden abzulehnen ist. Wir werden die Aufträge rechtzeitig an den verantwortlichen Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin des Kunden zur Prüfung übersenden.
7. Unser Kunde benennt uns schriftlich einen verantwortlichen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit allen erforderlichen Kontaktdaten sowie einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin, die befugt sind, die Prüfungen gemäß Ziffer XX. 6. vorzunehmen und für unseren Kunden rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben oder in der Lage sind, solche Erklärungen unverzüglich, nachdem wir unserem Kunden einen Sachverhalt und das Bedürfnis nach Entscheidung schriftlich mitgeteilt haben, herbeizuführen.
8. Wir erbringen unsere Leistungen gemäß Ziffer XX. 1., soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich während der üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr.
9. Bei mangelhafter Leistung (Nichtleistung oder Schlechtleistung) sind wir abweichend von Ziffer XIV. nach den gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz verpflichtet. Es gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffer XV. Schwere Verletzungen des Vertragsverhältnisses berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Es gilt Ziffer XXII. 4. und 5.
10. Für die ordentliche Kündigung des Vertrages gelten Ziffer XXII. 1. und 5 bis 7.
11. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden wir alle uns vom Kunden überlassenen Unterlagen, Gegenstände und Daten auf erstes Anfordern an ihn zurückgeben und alle danach noch auf unseren Speichermedien vorhandenen Daten löschen, es sei denn es bestünde eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Aufbewahrung oder Speicherung.
1. Beratungs- und Consulting-Leistungen erbringen wir nur in dem Umfang, wie dies in unserem Vertrag mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
2. Bei reinen Beratungs- und Consultingleistungen handelt es sich um Dienstverträge gemäß § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
3. Bei mangelhafter Leistung (Nichtleistung oder Schlechtleistung) sind wir abweichend von Ziffer XIV. nach den gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz verpflichtet. Es gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffer XV. Schwere Verletzungen des Vertragsverhältnisses berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Es gilt Ziffer XXII. 4. und 5.
4. Falls die Beratung oder das Consulting nur eine Teilleistung oder Nebenleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (Regelfall), berechtigt die Beendigung der Beratungs- oder Consultingvereinbarung durch Rücktritt oder Kündigung den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt von dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag über die Erbringung von anderen Leistungen gemäß Ziffer I.1.
5. Für die ordentliche Kündigung des Vertrages gelten Ziffer XXII. 1. und 5.
6. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden wir alle uns vom Kunden überlassenen Unterlagen, Gegenstände und Daten auf erstes Anfordern an ihn zurückgeben und alle danach noch auf unseren Speichermedien vorhandenen Daten löschen, es sei denn es bestünde eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Aufbewahrung oder Speicherung.
1. Soweit in Einzelverträgen, insbesondere in unserem schriftlichen Angebot nichts anderes geregelt ist, sind Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Alle anderen Verträge enden mit der wechselseitigen Erfüllung aller vertraglichen Ansprüche zwischen den Parteien.
2. Wird jedoch ein Vertrag, bei dem wir für den Kunden eine Internet-Domain angemeldet haben, vom Kunden oder aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund innerhalb des ersten halben Jahres seit Vertragsbeginn gekündigt, hat der Kunde eine Abstandsgebühr von Euro 120,00 an uns zu zahlen, weil wir unsererseits die Gebühren der Registrierung der Internet-Domain ein Jahr im Voraus bezahlen müssen.
3. Wir sind berechtigt, eine für den Kunden angemeldete Internet-Domain bzw. Internet-Adresse bei Vertragsende freizugeben, es sei denn, der Kunde erteilt uns spätestens eine Woche vor Vertragsende eine anderweitige Anweisung. Diese Anweisung darf für uns jedoch nicht mit Kosten und nicht mit Folgeaufwand verbunden sein, es sei denn, der Kunde hat uns den Folgeaufwand bzw. die Kosten bis Vertragsende vergütet bzw. erstattet.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung des Vertrages berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
5. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen.
6. Bei Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand zu übernehmen und an Dritte zu übermitteln. Soweit wir dabei auf Verlangen unseres Kunden mitwirken, können wir eine angemessene aufwandsbezogene Vergütung verlangen. Wir verpflichten uns, auf dem Server verbliebene Daten des Kunden vollständig zu löschen.
7. Hat unser Kunde unterschiedliche Leistungen gemäß Ziffer I.1. in Auftrag gegeben und wird der Vertrag bezogen auf einen Leistungsbestandteil durch Rücktritt oder Kündigung beendet, so bleibt er bezogen auf die anderen Leistungsbestandteile bis zur Beendigung des Vertrages über diese Leistungsbestandteile bestehen.
1. Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist Düsseldorf. Die Absprache zur Kostentragung beinhaltet keine Änderung der vorstehenden Vereinbarung des Erfüllungsorts.
4. Ziffern 2 bis 3 gelten für den Fall, dass unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
1. Wir sind berechtigt, die uns vom Kunden zum Zwecke der Erfüllung, Abwicklung und Abrechnung des mit ihm bestehenden Vertrages überlassenen Daten zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen und diese an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (z.B. an Herstellerfirmen, Druckereien, Banken, Transportunternehmen).
2. Sofern und soweit wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit unserem Kunden personenbezogene Daten, insbesondere Dritter, in seinem Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen, geschieht dies nur für unseren Kunden und in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen. Unser Kunde hat mit uns zu diesem Zwecke einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu schließen, der gemeinsam mit diesen Vertragsbedingungen aufzubewahren ist und auf den hier Bezug genommen wird.
Stand Juli 2013
Vertragspartner des Kunden ist die rheinland media & kommunikation gmbh (im Folgenden: rmk), Monschauer Str. 1, 40549 Düsseldorf, vertreten durch die Geschäftsführer: Lutz Rensch, Horst Wendland; Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68147.
1. Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) finden Anwendung für Rechtsgeschäfte der rmk und dem Kunden.
2. Alle Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der nachfolgend geregelten Bedingungen. Abweichende Regelungen, insbesondere anderslautende Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung.
3. Bestellungen dürfen vom Kunden nur unter Anerkennung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in Auftrag gegeben werden. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Inhalt der AGB zur Kenntnis genommen hat. Mit Abschluss des Vertrags erkennt er die AGB als maßgeblich für das Rechtsgeschäft zwischen ihm und der rmk an.
Die Bestellung des Abonnements gilt zunächst für die Dauer des genannten Zeitraums, mindestens aber 1 Jahr. Wird der Abonnementvertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Die Anschrift der rmk lautet: rheinland media & kommunikation gmbh, Monschauer Str. 1, 40549 Düsseldorf. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende. Ältere Ausgaben können einzeln nachbestellt werden, ein Abonnement-Vertrag wird nicht geschlossen.
1. Die der rmk zustehenden Bezugsgebühren sind unmittelbar nach der Rechnungsstellung durch die rmk oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen zur Zahlung fällig.
2. Der Preis unterliegt der Preisbindung der rmk. Der derzeit gültige Abonnementpreis kann aufgrund seit der letzten Bekanntgabe des Abonnementpreises angestiegener Kosten des Verlages in angemessenem Umfang erhöht werden. Eine Erhöhung wird in dem Magazin bekannt gegeben. Unabhängig von der Dauer des Abonnements ist im Falle einer Anpassung des Preises um mehr als 5% der Besteller berechtigt, das Abonnement zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Verlag spätestens 10 Tage vor erstmaliger Geltung des neuen Abonnementpreises zugegangen sein.
3. Der Jahresbezugspreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Lieferung innerhalb Deutschlands per Post oder einem ähnlichen Unternehmen frei Haus. Kosten für eine Reisenachsendung (z.B. Portokosten) werden nach Ablauf der Nachsendung berechnet.
4. Kommt der Besteller mit der Zahlung des Abonnementspreises in Verzug, ist die rmk auch berechtigt, die Lieferung des Magazins einzustellen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Zustellung erfolgt auf dem Postweg oder durch ein ähnliches Zustellunternehmen. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden der rmk, bei Arbeitskampf oder in Fällen höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. Zustellmängel sind der rmk unverzüglich zu melden.
1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: rheinland media & kommunikation gmbh, Monschauer Str. 1, 40459 Düsseldorf, FAX: 0211 569731-10, leserservice(at)rheinland-mk.de
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, er über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
3. Ende der Widerrufsbelehrung
Falls Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
1. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages zwischen der rmk und dem Kunden.
2. Sind eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam, so berührt dies nicht die übrigen Regelungen in diesem Vertrag.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Für alle Rechtstreitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Düsseldorf.
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Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II ("Preise") nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UNKaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 8/2002
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für die Druckindustrie




